| Veranstaltung: | SPT2022-2 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 0. Tagesordnung |
| Antragsteller*in: | Stadtvorstand (dort beschlossen am: 08.11.2022) |
| Status: | Zurückgezogen |
| Angelegt: | 08.11.2022, 11:14 |
A1: Änderung der Satzung
Antragstext
Die Mitgliederversammlung möge beschließen
I. Die Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dresden, welche zuletzt durch Beschluss
der Mitgliederversammlung vom 31.08.2020 geändert wurde, wie folgt zu ändern:
- Die Präambel wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 werden die Wörter „Stadtverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ durch
die Wörter „Kreisverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dresden“ ersetzt.
b) In Satz 8 wird das Wort „Stadtverband“ durch das Wort „Kreisverband“
ersetzt.
- § 1 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Der Kreisverband trägt den Namen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dresden.“
b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„Der Kreisverband ist Teil des Landesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sachsen.“
- § 3 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Stadtverband“ durch das Wort
„Kreisverband“ ersetzt.
b) In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „Stadtverbandes“ durch das Wort
„Kreisverbandes“ ersetzt.
- In § 4 Abs. 1 wird das Wort „Stadtverbandes“ durch das Wort
„Kreisverbandes“ ersetzt.
- § 5 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird das Wort „Stadtverbandes“ durch das Wort
„Kreisverbandes“ ersetzt.
b) In Absatz 5 wird Satz 2 gestrichen.
- § 6 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „vier“ durch die Angabe „sechs“
ersetzt.
b) In Absatz 3 Satz 3 wird das Wort „Stadtverbandes“ durch das Wort
„Kreisverbandes“ ersetzt.
c) In Absatz 6 wird Satz 3 gestrichen.
- In § 10 Abs. 1 wird das Wort „Stadtverband“ durch das Wort „Kreisverband“
ersetzt und in der Bezeichnung des Landesverbandes das Wort „in“
gestrichen.
- § 11 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „Stadtverbandes“ durch das Wort
„Kreisverbandes“ ersetzt.
b) In Absatz 3 Satz 1 wird das Wort „Stadtverbandes“ durch das Wort
„Kreisverbandes“ ersetzt und in der Bezeichnung des Landesverbandes das
Wort „in“ gestrichen.
Die Änderungen treten mit Ausnahme von Ziffer I.3.a. mit sofortiger Wirkung in
Kraft. Die Änderung in Ziffer I.3.a. tritt mit Wirkung vom 01.06.2023 in Kraft.
Begründung
Im Allgemeinen
Die vorgeschlagenen Änderungen ergeben sich in ihrer Notwendigkeit aus dem deutlichen Wachstum des Kreisverbandes in den vergangenen zwei Jahren. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dresden haben nunmehr konstant über 1.000 Mitglieder. Dies hat Auswirkungen auf die Organisationsstruktur und die Durchführung der Mitgliederversammlungen auf Kreisverbandsebene.
Durch die Satzungsänderung soll das erhöhte Quorum für staatliche Aufstellungsversammlungen entfallen, da dessen Notwendigkeit zur Sicherung einer ausreichenden Zahl von Mitgliedern, die an den Versammlungen teilnehmen, nicht mehr in dem Maße besteht, wie bei seiner Einführung.
Des Weiteren soll die Zahl der weiteren Vorstandsmitglieder um zwei Personen erhöht und damit der Stadtvorstand insgesamt auf 9 Personen vergrößert werden. Dies dient der Entlastung der Sprecher*innen und ermöglicht zugleich innerhalb des Vorstandes die bestehenden Aufgaben breiter zu verteilen.
Die Änderung der Satzung wird zudem dazu genutzt, notwendige Anpassungen an übergeordnetes Recht in Gestalt der Bundes- und der Landessatzung vorzunehmen. Dabei werden auch sprachliche Anpassungen bei der Bezeichnung des Kreisverbandes und des Landesverbandes vorgenommen.
Im Besonderen
Zu Ziffer I.1.
Durch die Änderung wird die organisatorische Bezeichnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dresden als Kreisverband vereinheitlicht. In der Satzung wurde in Folge zahlreicher Änderungen sowohl die Bezeichnung „Stadtverband“ als auch die Bezeichnung „Kreisverband“ verwendet, dies führt insbesondere im Rechtverkehr zu Problemen.
Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Bundessatzung werden die Ebenen unterhalb der Landverbände als Kreisverbände bezeichnet. Die alte Bezeichnung „Stadtverband“ stammt noch aus den Gründungsjahren der Dresdner GRÜNEN, als es neben der Landeshauptstadt Dresden noch einen, diese weitgehend umschließenden, Landkreis Dresden-Land gab. Damals diente die Bezeichnung dazu, Verwechslungen zur vermeiden. Da in Folge diverser Kreisgebietsreformen diese Verwechslungsgefahr nicht mehr besteht, kann die angestrebte Änderung ohne Probleme erfolgen.
Zu Ziffer I.2.
Es handelt sich um redaktionelle Änderungen in Folge der Anpassung der Landessatzung hinsichtlich der Bezeichnung des Landesverbandes und der Bezeichnung des Kreisverbandes.
Zu Ziffer I.3.
Es handelt sich um redaktionelle Änderungen in Folge der Anpassung der Bezeichnung des Kreisverbandes.
Zu Ziffer I.4.
Es handelt sich um redaktionelle Änderungen in Folge der Anpassung der Bezeichnung des Kreisverbandes.
Zu Ziffer I.5.
Durch die Änderung wird das erhöhte Quorum für die Aufstellungsversammlungen für staatliche Wahlen aufgehoben. Dies wurde eingeführt, als der Kreisverband noch um die 500 Mitglieder und somit deutlich weniger Mitglieder hatte, als derzeit. Es diente der Gewährleistung einer hinreichend großen Teilnehmendenzahl bei Aufstellungsversammlungen, um deren Legitimität zu erhöhen. Mittlerweile bedarf es aufgrund des normalen 5 %-Quorums für alle Mitgliederversammlungen des Kreisverbandes der Teilnahme von um die 60 Mitgliedern, um beschlussfähig zu sein. Damit ist eine ausreichende Legitimation auch für Aufstellungsversammlungen gegeben – des höheren Quorums bedarf es somit nicht.
Es handelt sich darüber hinaus um redaktionelle Änderungen in Folge der Anpassung der Bezeichnung des Kreisverbandes.
Zu Ziffer I.6.
Durch die Änderung in Buchstabe a) wird die Zahl der weiteren Vorstandsmitglieder um zwei auf sechs Personen (drei Frauenplätze, drei offene Plätze) erhöht. Damit soll den wachsenden Aufgaben innerhalb des Kreisverbandes auch bei der Zahl der Mitglieder des Stadtvorstandes Rechnung getragen werden. Insbesondere die konzeptionellen Arbeiten, die Betreuung von Arbeitsgemeinschaften und Regionalgruppen sowie die Veranstaltungsplanung sollte in der Regel von den weiteren Vorstandsmitgliedern übernommen werden, um die Sprecher*innen so zu entlasten, dass diese sich vor allem der politischen Außenvertretung des Kreisverbandes widmen können. Um dies zu gewährleisten, ist eine Vergrößerung des Vorstandes, auch mit Blick auf die Vorstände ähnlich großer Kreisverbände, sinnvoll. Überdies ermöglicht die Vergrößerung es mehr Mitgliedern, sich in die Arbeit des Stadtvorstandes einzubringen.
Die Änderung in Buchstabe c) streicht eine Regelung aus der Satzung, die mit dem Bundesfrauenstatut, welches auf Bundesebene Satzungsrang hat, unvereinbar ist. Die Möglichkeit, bei Nachwahlen zum Stadtvorstand die Frauenquote ignorieren zu können, ist nicht mit § 1 Abs. 1 Bundesfrauenstatut vereinbar. Entsprechend ist die Regelung, von der gleichwohl noch nie seit ihrer Einführung Gebrauch gemacht wurde, zu streichen.
Es handelt sich darüber hinaus um redaktionelle Änderungen in Folge der Anpassung der Bezeichnung des Kreisverbandes.
Zu Ziffer I.7 und I.8.
Es handelt sich um redaktionelle Änderungen in Folge der Anpassung der Landessatzung hinsichtlich der Bezeichnung des Landesverbandes und der Bezeichnung des Kreisverbandes.
Zu II. Inkrafttreten
Das gesonderte Inkrafttreten der erweiterten Zusammensetzung des Stadtvorstandes ergibt sich aus dem Umstand, dass die nächsten regulären Wahlen zum Stadtvorstand im Sommer 2023 anstehen. Damit wird gewährleistet, dass bis dahin keine Ergänzungswahlen notwendig sind und ein neu gewählter Stadtvorstand in dann vergrößerter Zusammensetzung insgesamt über seine Aufgabenverteilung befinden kann.
Zustimmung
- Patrick Irmer
- Norbert Engemaier
- Sven Bürger
- Sandro Zimmermann
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